Höhere Bußgelder für „Winterreifenmuffel“ – pro und kontra

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Nach einer im Zeitraum vom 19. bis zum 22. November unter 700 Pkw-Fahrern durchgeführten repräsentativen Umfrage der GfK-Gruppe im Auftrag des Kfz-Direktversicherers DA Direkt befürwortet ein Drittel der deutschen Autofahrer die im Zuge der erwarteten Einführung einer Winterreifenpflicht hierzulande vorgesehene Verdoppelung der Bußgelder für „Winterreifenmuffel“. Wenn der Bundesrat die Neuregelung verabschiedet, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro bei Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bzw. 80 Euro, wenn es durch unpassende Reifen zusätzlich noch zur Behinderung des Verkehrs kommt. Deutlich mehr als 100 Euro sollen 13 Prozent der Befragten als angemessenes Bußgeld für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht angesehen haben. Jeder fünfte Autofahrer würde neben einem Bußgeld auch einen Punkteeintrag ins Flensburger Zentralregister befürworten.

„Deutsche Autofahrer erkennen zunehmend den Sicherheitsgewinn, den Winterreifen nicht nur bei Eis und Schnee, sondern schon bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius bieten. Daher wünschen sie sich ein härteres Vorgehen gegen ‚Winterreifenmuffel’. Die überarbeitete und nun endlich eindeutigere Straßenverkehrsordnung ist überfällig und trägt zu mehr Verkehrssicherheit bei“, begrüßt DA-Direkt-Vorstand Norbert Wulff die geplante Änderung. Nicht ganz einig sind sich die deutschen Autofahrer der Umfrage zufolge bei der Bemessungsgrundlage für die Winterreifenpflicht, die ja nach wie vor nur bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgesehen ist. Rund jeder zweite Autofahrer soll abweichend davon eher einen festen Zeitraum von zum Beispiel 1. November bis 15. April befürwortet haben. Begründet wird dies von 70 Prozent der Befragten damit, dass winterliche Bedingungen in diesem Zeitraum oft spontan auftreten und somit nicht planbar sind. Ein anlassbezogenes Aufziehen von Winterreifen sei daher kaum praktikabel. Insbesondere in den norddeutschen Bundesländern hätten Autofahrer die Zeitraumregelungen bevorzugt, heißt es weiter.

Demgegenüber hält der Automobilclub von Deutschland (AvD) den bisherigen Bußgeldrahmen angemessen und die im Zuge der neuen Winterreifenregelung geplante Bußgelderhöhung für nicht notwendig. Als Begründung dafür werden die ohnehin bereits hohe Ausrüstungsquote mit Winterreifen und die bisher relativ geringe Anzahl eingeleiteter Bußgeldverfahren genannt. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden demnach zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 in Deutschland insgesamt 473 Verstöße gegen die bisherige Ausrüstungsvorschrift registriert. „Ohne die Risiken einer nicht der Witterung angepassten Bereifung aus dem Blick zu verlieren, halten wir den bestehenden Bußgeldrahmen für ausreichend“, so AvD-Vizepräsident Hasso Werk. cm

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