Reifenberatung in TÜV-Rheinland-Prüfstellen

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“Man sollte eigentlich schon im Oktober, spätestens jedoch jetzt beim Auto auf Winterreifen wechseln und diese bis Ostern nutzen”, rät Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland unabhängig von der geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung rund um die vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Winterreifenpflicht in Deutschland. In diesem Zusammenhang wird zudem darauf verwiesen, dass in den neuen Zulassungsbescheinigungen nur noch eine Reifengröße aufgeführt wird, obwohl doch alle diejenigen Reifengrößen gefahren werden dürften, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug positiv geprüft wurden. “Welche Größen das sind, ist in der Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) aufgeführt. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, kann jede der 136 technischen Prüfstellen des TÜV Rheinland in Deutschland einen Vordruck erstellen, in dem fahrzeugspezifisch die Serienreifen aufgeführt sind”, will man Verbrauchern mit diesbezüglichem Beratungsbedarf diese Dienstleistung der Prüforganisation ans Herz legen. cm

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