“Nicht auf Winterreifen verzichten”, rät TÜV Süd
Auch wenn das Oberlandesgericht Oldenburg die in Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte sogenannte “situative Winterreifenpflicht” jüngst für verfassungswidrig erklärt hat, empfiehlt der TÜV Süd Automotive Autofahrern trotzdem, nicht auf die nun bald anstehende Umrüstung auf Winterreifen zu verzichten. Ungeachtet der Gesetzeslage böten Winterreifen ein klares Sicherheitsplus in der kalten Jahreszeit, wird argumentiert und dies mit der bei sinkenden Temperaturen zunehmenden Verhärtung der Gummimischungen von Sommerreifen und dem daraus resultierenden nachlassenden Grip der Reifen begründet. “Mit Sommerreifen kann sich der Bremsweg gerade auf schneeglatter Fahrbahn durchaus mehr als verdoppeln”, warnt Michael Staude vom TÜV Süd Automotive. “Die Benutzung von Winterreifen bleibt ungeachtet der unklaren Gesetzeslage unbedingt empfehlenswert”, bekräftigt er und legt Verbrauchern nahe, sich beim Reifenkauf als “gute Richtschnur” am Schneeflockensymbol zu orientieren. Ganzjahresreifen empfiehlt der TÜV Süd “allenfalls für Flachlandverkehr und für schneeärmere Regionen ohne bedeutende Steigungen”. Auch wirtschaftlich sind Ganzjahresmodelle nach Einschätzung des Unternehmens nicht die beste Wahl, weil sie oftmals schneller verschleißen würden und einen höheren Rollwiderstand hätten als eine der Saison angepasste Wechselbereifung. Nichtsdestotrotz seien Ganzjahresreifen aber mit dem M+S-Symbol markiert und erfüllten damit rein rechtlich die derzeitigen Anforderungen an eine “geeignete Bereifung”, heißt es weiter. cm
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