DBV wehrt sich gegen Anti-Dumping-Zoll auf Alufelgen
Die DBV Würzburg GmbH hat eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Gegenstand ist eine Nichtigkeitsklage gegen den Anti-Dumping-Zoll in Höhe von 20,6 Prozent auf Leichtmetallfelgen aus China, der seit dem 12. Mai 2010 von der EU erhoben wird. Laut DBV-Geschäftsführer Norbert Bathon werde die Klage mit der Verletzung wesentlicher Formvorschriften sowie wegen Ermessensmissbrauchs, verbunden mit fehlerhafter Tatsachenfeststellung, begründet. Untermauert sei die Klage des fränkischen Mittelständlers durch Verweis auf Präzedenzurteile des EUGH (Europäischer Gerichtshof) bei ähnlich gelagerten Fälle in anderen Branchen.
Im Hause DBV ist man der Meinung, dass ein Anti-Dumping-Strafzoll in Höhe von 20,6 Prozent angesichts des Preisniveaus der Marktbegleiter auf keinen Fall gerechtfertigt ist. Detailliert ausgearbeitet worden sei die Klage von Rechtsanwalt Christian Rudolph sowie von Rechtsanwältin Antje Günther, die in einer Presseinformation als Spezialanwältin für EU-Recht bezeichnet wird.
Die nun eingereichte Klage soll laut Bathon dazu führen, dass der vom Verband der europäischen Räderhersteller (EUWA) angeregte Angriff auf den Mittelstand abgewehrt wird und auch kleinere Anbieter wie DBV mit einem jährlichen Volumen von 200.000 Rädern ihre Chance im Markt behalten können. Der DBV-Geschäftsführer: „Im Jahr 2000 zählte ich noch 148 Marken für Alufelgen im deutschen Markt. Heute sind es keine 40 mehr.“
DBV (Deutscher Brennstoffvertrieb GmbH) besteht seit 1953 und ist ein privates Familienunternehmen im alleinigen Besitz der Familie Bathon. DBV betreibt in Franken ein Tankstellennetz unter den Marken DBV, Aral und Shell, verfügt über ein eigenes Abfüllwerk für Schmierstoffe, produziert seit 1994 Leichtmetallfelgen unter der Marke DBV von 13 bis 20 Zoll unter anderem im Rahmen eines Joint Ventures in China und ergänzt seit 1981 sein Portfolio mit einem Reifengroßhandel. dv
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