“Hände weg von präventiven Reifendichtmitteln”, rät der BRV
„Hände weg von präventiven Reifendichtmitteln, die schon vor einem möglichen Einfahrschaden in den Reifen eingefüllt werden sollen“, rät Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV), solchen Autofahrern, die unter Umständen auf die Idee kommen könnten, auf diesem Wege etwaigen Reifenpannen vorbeugen zu wollen. Denn diese Dichtmittel seien als Reifenreparatur nicht zulässig, sondern dürften – wenn überhaupt – allenfalls als „temporärer Notbehelf“ nach einem eingetretenen Schaden verwendet werden, heißt es. Solchermaßen behandelte Reifen könnten dann allerdings gegebenenfalls nicht mehr fachgerecht repariert werden, gibt der Branchenverband zu bedenken, aus dessen Sicht eine gemäß der „Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen“ vorgenommene Reparatur eine kostengünstige Alternative zum Erwerb eines Neureifens darstellen kann.
Allerdings lasse sich nicht jeder Reifenschaden und gewiss nicht in „Heimarbeit“ beheben. „Kaputte Reifen sollten Fahrzeughalter immer von einem Pneuspezialisten prüfen und sich von ihm auch über die Möglichkeiten einer Reparatur beraten lassen“, empfiehlt Drechsler. Weit mehr als 90 Prozent der Reifenschäden seien auf Eindringen eines spitzen Gegenstandes in die Lauffläche zurückzuführen. Solche sogenannten Einfahrschäden dürfen bei einem Pkw-Reifen repariert werden, wenn ihr Durchmesser nicht größer als sechs Millimeter ist, weiß der BRV zu berichten. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der komplette Reifen zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt wurde. Denn es könne ja sein, dass zwar der Einfahrschaden selbst repariert werden könnte, aber der Reifen zum Beispiel durch vorheriges Fahren mit Minderluftdruck in seiner Gesamtheit schon irreparabel geschädigt ist, wird die Problematik erläutert.
Falle die erste Prüfung positiv aus, werde die Schadensstelle an der Außen- wie Innenseite des Reifens begutachtet und so kontrolliert, wie stark die Stahlfäden des Reifenunterbaus beschädigt sind. Ist eine Reparatur möglich, wird im Anschluss an die Säuberung des Schadenskanals, durch den der Fremdkörper eingedrungen ist, die beschädigte Stelle mithilfe eines zulässigen Reparaturmittels (z.B. Kombination aus Lochkanalfüllung und Reparaturpflaster) repariert, erklärt der BRV den weiteren Ablauf. „Wurde ein Reifen fachgerecht repariert, ist er genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung“, sagt Drechsler unter Verweis auf eine über die Website www.reifen-kompetenz.de (dort unter Service/Reifenservice/Reparatur) abrufbare Liste hierfür qualifizierter Betriebe. cm
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