Reifenpresse.de-Leser fordern Konkretisierung der Norm

Dass die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ nun von einem Oberlandesgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, zeigt, wie diffus die ganze Rechtslage trotz eines einfachen Sachverhaltes eigentlich ist. Während das, was wir landläufig als Sommerreifen anerkennen, eben in der warmen Jahreszeit große Vorteile für den Autofahrer und die Verkehrssicherheit bietet, ist das, was wir landläufig als Winterreifen (oder auch Ganzjahresreifen) anerkennen, eben das Produkt der Wahl für die kalte Jahreszeit. Das Problem ist ausschließlich die definitorische Abgrenzung der Begrifflichkeiten; gute Produkte sind längst am Markt verfügbar.

Bei unserer jüngsten „Frage des Monats“, die in den vergangenen Wochen auf unserer Internetseite Reifenpresse.de beantwortet werden konnte, sprachen sich auch entsprechend kann 60 Prozent aller sich an der Umfrage Beteiligenden für eine baldige Konkretisierung des betreffenden StVO-Paragrafen aus. Einer weist in seinem Kommentar darauf hin, dass Winterreifen „nicht nur ein Stückchen mehr Sicherheit“ bringen, sondern die Vorschriften dazu „auch ein einsetzbares Verkaufsargument geliefert“ haben. Derselbe Reifenpresse.de-User weist darauf hin, dass die Konkretisierungen in Bezug auf den Zeitraum, wie sie in Österreich gelten, wohl auch für Deutschland Sinn machen würden.


60 Prozent der Reifenpresse.de-Leser sind der Ansicht, die Norm zur situativen Winterreifenpflicht sollte nun endlich konkretisiert werden 

Ein anderer fordert in seinem Kommentar zu unserer Frage des Monats, der Gesetzgeber müsse jetzt „diese Winterreifenpflicht in all ihren Facetten unmissverständlich“ ausformulieren, da „unsere Gesellschaft offenbar eindeutige und lückenlose Vorgaben“ für das Verhalten im Straßenverkehr benötige. Den „mündigen Bürger“ wiederum nimmt ein weiterer Umfrageteilnehmer in die Pflicht und meint, dass dieser sich eigentlich bewusst sein sollte, „welche Risiken er mit Sommerreifen ab Oktober eingeht. Ich bin gespannt, ob man bei der Neuregelung dann auch auf die Verwendung von M+S-markierten Reifen im Sommer eingehen wird – dann wird es erst richtig interessant!“ Dennoch fordert auch er eine Konkretisierung der Begrifflichkeiten ‚winterliche Straßenverhältnisse’ (also „Wetterverhältnisse“) und „geeignete Bereifung“ (§2, Abs. 3a StVO).

Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, was im Verkehrsministerium zum Thema ersonnen wird. ab

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