Broschüre informiert über Pflichten rund um REACH-Verordnung

Unter dem Titel “REACH-Info 6” hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) eine Broschüre herausgegeben, die Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung darüber aufklären soll, welche Informationspflichten sie gegenüber Abnehmern, Weiterverarbeitern, Händlern oder Anwendern ihrer Produkte haben. Darüber hinaus will die Broschüre über die sich in bestimmten Fällen ergebenden Verpflichtungen der Hersteller gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) informieren und geht zudem der Frage nach, wann ein Objekt ein Stoff/Gemisch und wann ein Erzeugnis ist. Denn diese Abgrenzung des Erzeugnisbegriffs gegenüber dem Stoff- bzw. Gemischbegriff spiele – so die BAUA – im Zusammenhang mit Produkten unter der REACH-Verordnung eine gewisse Rolle. Unter dem Link www.baua.de/nn_52116/de/Publikationen/Broschueren/REACH-Info/REACH-Info-06,xv=vt.pdf? wird die Broschüre auch zum Download angeboten.

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