Gericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen ATU
Die vom BRV beantragte Einstweilige Verfügung, nach der es ATU verboten werden soll, bestimmte Reifen der Marken Goodyear und Continental zu bewerben, obwohl diese bei ATU nicht verfügbar sind, ist von der Kammer für Handelssachen beim Landgericht Köln erlassen worden und muss nun dem Antragsgegner ATU zugestellt werden. Für den Wettbewerb ist dies im vorliegenden Fall aber ohne Bedeutung, weil die Aktion ohnehin am 15. November auslaufen soll. Ob Antragsteller oder Antragsgegner es nun dabei bewenden lassen oder sich ein Hauptsacheverfahren anchließt, wird abzuwarten sein. Immerhin wäre auch denkbar, dass sich die Parteien zusammensetzen und grundlegend austauschen. Wettbewerb wird in aller Regel durch Marketing entschieden bzw. beeinflusst. An die Entfaltungs- und Gestaltungskraft gerichtlicher Auseinandersetzungen sind eher bescheidene Erwartungen zu knüpfen.
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