Abgefahrene Reifen kosten nicht automatisch Vollkaskoschutz

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Abgefahrene Reifen kosten bei einem Unfall nicht zwangsläufig den Schutz der Vollkaskoversicherung. Das berichtet die Fachzeitschrift “OLG-Report” unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, so die Westfälischen Nachrichten. Maßgebend sei nach dem Richterspruch vielmehr, ob die abgefahrenen Reifen für den Unfall ursächlich waren (Az.: 10 U 253/08). Das Gericht gab mit seinem Beschluss der Klage eines Autobesitzers gegen seine Vollkaskoversicherung statt. Der Wagen des Mannes war wegen einer etwa 25 Zentimeter tiefen Pfütze auf der Straße ins Schleudern gekommen. Die Versicherung weigerte sich allerdings, für den am Fahrzeug entstandenen Schaden aufzukommen. Denn Untersuchungen hatten ergeben, dass das Reifenprofil abgefahren war. Das OLG wertete die Weigerung der Versicherung dennoch als rechtswidrig. Denn nach dem Gutachten eines Sachverständigen stehe fest, dass es wegen der Tiefe der Pfütze auch bei Reifen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestprofil zu dem Unfall hätte kommen können.

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