Reifenreparatur laut BRV „kostengünstige Alternative zum Neukauf“
Ein Plattfuß ist – sagt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) – nicht immer ein zwingender Grund für die Anschaffung eines Neureifens, sondern gegebenenfalls komme auch eine Reparatur als kostengünstige Alternative infrage. Denn gemäß “Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen” in Verbindung mit der “Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen” dürfen Laufflächenschäden, die 90 Prozent aller Reifenschäden ausmachen und zu denen es etwa durch das Einfahren spitzer Gegenstände kommen kann, bei Pkw, Lkw, Leicht-Lkw und Motorrädern unter bestimmten Voraussetzungen repariert werden. So dürfe beispielsweise bei Pkw-Reifen der Schadensdurchmesser nicht größer als sechs Millimeter sein und der komplette Reifen muss zuvor von der Felge montiert, untersucht und insgesamt als reparaturwürdig beurteilt worden sein, so der Branchenverband. “Reifenschäden sind immer ein Fall für den Reifenprofi”, macht BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler angesichts dessen deutlich. Und das – wie er hinzufügt – nicht nur “wegen des Expertenauges, das für die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung notwendig ist”, sondern auch deshalb, weil nach der geltenden Handwerksordnung gewerbsmäßige Reifenreparaturen nur von Betrieben ausgeführt werden dürften, die mit dem Vulkaniseur-Reifenmechaniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen seien, d.h. einen entsprechenden Meister beschäftigten. Ein fachgerecht instand gesetzter Reifen ist Drechsler zufolge genauso einsatzfähig wie vor der Beschädigung.
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