ATVSL gegen Einschränkung von Radumrüstungen in der Schweiz
Das Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA) hat im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik ein Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr erarbeitet. Das unter dem Namen „Via Sicura“ vorgeschlagene Paket umfasst dabei zahlreiche Einzelmaßnahmen, die gerade durch ihr aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken eine optimale Wirkung entfalten und dabei helfen sollen, „die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und schwer verletzten Personen innerhalb von zehn Jahren signifikant zu senken“. Dabei sind die einzelnen Maßnahmen ihrem jeweiligen Inhalt entsprechend den Kategorien „Verhalten der Verkehrsteilnehmenden“, „Sicherheit der Fahrzeuge“, „Sicherheit der Straßeninfrastruktur“, „Leistungen und Qualität des Rettungswesens“ sowie „gesellschaftliches Problembewusstsein“ zugeordnet. Einer der Ansatzpunkte in Sachen Fahrzeugsicherheit ist dabei auch die „Einschränkung von Fahrzeugradumrüstungen“, die als „Via-Sicura“-Maßnahme mit der Nummer 205 gelistet wird.
„Die Möglichkeiten für nachträgliche Änderungen der Fahrzeugräder sollen eingeschränkt werden. Es sollen nur noch die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Rad- und Reifendimensionen zulässig sein“, ist dem erläuternden Bericht zu dem Handlungsprogramm zu entnehmen. Dies hat den Autotuning- & Designverband Schweiz/Liechtenstein (ATVSL) dazu veranlasst, sich im Namen seiner Mitglieder gegen eine Einschränkung von Fahrzeugumrüstungen im Bereich Räder auszusprechen. „Allen vorliegenden Testberichten (TCS, ADAC, Motorpresse, Reifenindustrie) ist zu entnehmen, dass Breitreifen bei trockener und nasser Fahrbahn einen erheblich kürzeren Bremsweg aufweisen. Somit wäre in diesem Falle eine Einschränkung der Fahrzeugumrüstungsmöglichkeiten entgegen den Absichten der ‚Via Sicura’“, wird diese Sicht der Dinge von dem Verband begründet, der sich weitere Schritte für den Fall vorbehält, dass „Maßnahme 205“ weiterhin im „Via-Sicura“-Forderungskatalog verbleiben sollte. Zumal – so der ATVSL weiter – das Verbot von Fahrzeugumrüstungen durch den freien Markt einer Einschränkung der Handlungs- und Gewerbefreiheit gleichkäme.
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