Meisterzwang im Reifenservice (vorerst) gescheitert?
Wie Auto Service Praxis berichtet, ist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) offenbar zum mittlerweile bereits zweiten Mal mit dem Versuch gescheitert, die Meisterqualifikation als Gewerbezulassungsvoraussetzung für den Reifenfachhandel juristisch durchzusetzen. Demnach hat sich das Landgericht Hof jüngst gegen eine solche Beschränkung ausgesprochen, nachdem im Herbst vergangenen Jahres auch schon das Landgericht Itzehoe ähnlich entschieden haben soll. Bei der Montage von Felgen und Reifen sowie deren Auswuchten handele es sich um „technisch einfache Vorgänge, die in relativ kurzer Zeit erlernt werden können und nicht das durchaus komplexe Berufsbild etwa eines Vulkaniseurmeisters wesentlich prägen“, soll das Gericht in dem aktuellen Fall seine Entscheidung begründet haben. Der BRV bedauere den Richterspruch und werde nach Vorliegen der für Ende März erwarteten schriftlichen Urteilsbegründung der Hofer Richter eine Berufung vor dem Oberlandesgericht prüfen, heißt es weiter in dem Bericht.
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