KBA legt Erklärung zu Snap-in-Ventilen vor
Die seit längerem erwartete Erklärung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu den sogenannten Snap-in-Ventilen bei Transportern und Wohnmobilen wurde nun veröffentlicht. Wie die zuständige Produktsicherheitsbehörde in Abstimmung mit Branchenvertretern der Automobil- und Zulieferindustrie, des Reifen- und Vulkanisierhandwerks sowie mit einigen Reifensachverständigen schreibt, konnte „keiner der untersuchten Unfälle zweifelsfrei einem Ventilschaden zugeordnet werden“. Auch sei eine Unterscheidung der tatsächlichen Schadensursachen nach Erst- oder Ersatzausrüstung nicht möglich gewesen, so das KBA in seiner Erklärung. Ursächlich für Ventilschäden könnten Vorschädigungen bei der Ventilmontage, ungünstige konstruktive oder fertigungstechnische Ausführungen einzelner Ventile oder Räder im Radschlüssel- und Ventillochbereich aber auch äußere Einflüsse sein. Das abschließende Ergebnis sei demnach: Gummiventile sind bei ordnungsgemäßer Verwendung sicher und müssen nicht zwingend durch Metalleinschraubventile ersetzt werden. Reifenhändler, die entsprechende Ventile ersetzen, sollten also dringend darauf achten, bei der Montage die Vorgaben des Herstellers zu befolgen.
„Ordnungsgemäß verwendet werden Snap-in-Ventile, wenn die gewählte Ventilausführung den vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifenfülldruck im bestimmungsgemäßen Fahrbetrieb sicher abdeckt, die Ventilanlageflächen ausreichend groß und plan sind, der Ventillochbereich keine Grate aufweist sowie die Radkonstruktion eine sichere Ventilmontage zulässt und eine unzulässige große Auslenkung des Ventil im Fahrbetrieb verhindert“, so das KBA weiter.
Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, „die Zahl der Ventilschäden durch geeignete Maßnahmen weiter zu verringern“, formuliert das Kraftfahrt-Bundesamtes, nennt allerdings keine solche Maßnahmen. Nur so viel: „Bei der Montage von Metall-Einschraubventilen ist es wichtig, dass die damit kombinierten Räder eine aus-reichend große ebene Dichtfläche aufweisen, dass notwendige Anzugsmoment sichergestellt ist, das Ventil nicht aus der seitlichen Radkontur herausragt und der Reifenfülldruck gemessen werden kann.“
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