Berufungsgericht urteilt gegen Michelin
Das Berufungsgericht im französischen Riom hat nun ein Ende 2006 ergangenes Urteil gegen Michelin in Frankreich bestätigt, heißt es in Agenturmeldungen. Dem Reifenhersteller war vorgeworfen worden, in den 1960er und 1970er Jahren vier Arbeiter in seinen Werken grob fahrlässig einer gefährlich hohen Konzentration von Asbeststaub ausgesetzt zu haben; drei Arbeiter starben an Lungenkrebs.
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