HUK-Coburg zum Thema Winterreifen
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibe, sprechen, so die Versicherungsgruppe HUK-Coburg, gute Gründe dafür und nennt ein Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee nicht richtig gegriffen haben und sich dadurch der Bremsweg verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber bezahlen.
Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz „Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung“. Wer dann auf seine Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen. Und zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben“ verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
In der Schweiz sieht es ähnlich aus: Es gibt keine generelle Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen vorgeschrieben sein. Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.
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