Rechtsschutz für Fuhrparkleiter auch hinsichtlich Bereifung
Arval will eine Lücke im Angebot der deutschen Flottenmanagementgesellschaften schließen: Als Erster in der Branche bietet das Unternehmen seit dem 1. September 2007 eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Fuhrparkleiter an. Denn Fuhrparkleiter leben mitunter gefährlich – als Vertreter des Fahrzeughalters können sie in zahlreichen Fällen für Vergehen der Dienstwagenfahrer haftbar gemacht und in rechtliche Streitigkeiten verwickelt werden: Steuert ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis seinen Dienstwagen, drohen auch dem Halter Geld- oder Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr, die Versicherung kann bei Schäden Leistungen verweigern. Der Halter haftet zusätzlich unter anderem für den Fahrzeugzustand, die Bereifung und die Ladungssicherung. Schnell kann es zu teuren Strafverfahren kommen, deren Ausgang ganz wesentlich von der Qualität der Verteidigung abhängt.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!