Tuningindustrie konnte bei Artikel 31 Änderungen durchsetzen
In zweiter Abstimmung und Lesung wurde im Europäischen Parlament am 10. Mai 2007 der Artikel 31 zur geänderten Fassung der Rahmenrichtlinie für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (9911/3/2006 – C6-0040/2007 – 2003/0153(COD)) angenommen. „Dies ist ein sensationeller Erfolg für die Arbeit des V.A.T.Z und der ETO“, so Rolf Hartge, Vorstand des Tuningverbandes V.A.T.Z. „Wir haben als wichtiges Mitglied zusammen mit allen anderen Verbänden auf europäischer Ebene innerhalb der ETO die Arbeiten zu Artikel 31 aufmerksam beobachtet und konnten unsere Expertise aktiv mit einbringen. Somit wird der Artikel 31 für die gesamte Tuningindustrie in Europa positive Auswirkungen haben, da sind wir uns heute schon sicher.“
Neben den positiven Aspekten des Artikel 31 wie zum Beispiel der Harmonisierung von Richtlinien und die Möglichkeit eines EU-Teilegutachtens wurden zahlreiche Bedrohungen, die in der ursprünglichen Fassung enthalten waren, durch die Experten erkannt. Die vorgebrachten Bedenken und Vorschläge haben dazu beigetragen, dass zahlreiche Formulierungen geändert wurden. So hätte die Richtlinie unbeabsichtigterweise in der ersten Version sehr negative Auswirkungen auf kleine und mittelständische Betriebe der Tuningindustrie sowie das Verbot und die Limitierung für den Motorsport zur Folge gehabt, schreibt der V.A.T.Z in einer Pressemitteilung.
Die ETO konnte in die neue Version des Artikels 31 auch die Forderungen mit einbringen, dass Fahrzeughersteller den Herstellern von Teilen des freien Aftermarktes die notwendigen technischen Informationen zur Verfügung stellen müssen. Des Weiteren konnte das Verbot für Teile und Produkte aus dem Motorsport verhindert werden. Auch die Transparenz und Miteinbeziehung der Stakeholder (Beteiligten) in den gesamten Arbeitsprozess ist ein weiterer wichtiger Schritt gewesen, heißt es.
„Die zweite Lesung und Abstimmung im Europäischen Parlament ist ein großer Schritt. Er minimiert nur zusätzliche Belastungen für die Tuningindustrie, während er gleichzeitig Regulierungen schafft, um Produkte, die sich erwiesenermaßen sicherheits- und emissionsrelevant auswirken, zu regulieren“, kommentiert ETO-Präsident Renato Gallo die jetzt vorliegende und angenommene Version. „Auch die Forderungen über eine Ausnahmeregelung für den Bereich Motorsport, um dieser Industrie den notwendigen Freiraum zu schaffen, wurde neben Miteinbeziehung unserer Branche und Zugang zu technischen Informationen mit aufgenommen“, ergänzt ETO-Vorstand Mathias R. Albert.
In einer Pressekonferenz wurde am 10. Mai in Brüssel auch die ETO miteinbezogen und es sei nicht zuletzt dem zuständigen Europa-Abgeordneten Malcolm Harbour zu verdanken, dass ein solch hervorragender Kompromiss zwischen allen betroffenen Parteien gefunden wurde, teilt der Verband mit. „Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der Kommission und anderen Beteiligten, die an der Durchsetzung der Richtlinie interessiert sind, um sicherzustellen, dass der Markt weiterhin offen für die sicheren und innovativen Tuningprodukte bleibt. Wir werden damit sicherstellen, dass Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Europa erhalten bleiben“, kommentierte Kostas Papantriantafyllou, ETO-Vizepräsident die Ergebnisse.
Der V.A.T.Z; einziger deutscher Mitgliedsverband innerhalb der ETO, weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass dies nur eine von vielen Gesetzesinitiativen ist, die den freien Tuningmarkt zu beschränken drohen. „Wir werden unsere nationalen und internationalen Bemühungen fortsetzen und ausdehnen, um weiteren Nutzen für die Mitglieder und unsere Branche zu schaffen“, so Jochen Eckelt, Vorstand des V.A.T.Z.
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