Umweltfreundliches Werk für Gabriel-Stoßdämpfer
Das Werk von Bonneval, Produktionsstätte von Stoßdämpfern der Marke Gabriel (gehört zum Konzern ArvinMeritor) für den europäischen Markt, hat seine gesamte Produktion auf die Verwendung wasserlöslicher Farben umgestellt. Auf diese Weise reduziert es die in die Umwelt ausgestoßenen VOC-Komponenten (flüchtige organische Komponenten) auf ein Zehntel. Die Maßnahme wird vom Unternehmen als Teil der auf Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Werkspolitik bezeichnet, die mit der am 12. September 2003 zum ersten Mal erhaltenen Zertifizierung gemäß ISO 14001 ihren Anfang genommen hatte.
Die Durchführung dieses Projekts sowie die hierzu notwendigen Änderungen der Produktionsanlagen
des im Departement Eure et Loir gelegenen Werks erforderten einen hohen Investitionsaufwand. Dank dieses Programms konnte das Werk von Bonneval die VOC-Emissionen von 26 Tonnen im Jahr 2003 auf 2,25 Tonnen im Jahr 2006 reduzieren. Nach einer zweijährigen Planungsphase ist es gelungen, den Anwendungsprozess der wasserlöslichen Farben zu beherrschen und diesen dabei gleichzeitig rentabler zu gestalten. Es wurden so genannte Salznebeltests durchgeführt, um die Auswirkungen der Korrosion zu kontrollieren und zu beherrschen.
Seit mehreren Monaten sind sämtliche für Automobil- (Leichtfahrzeuge, Lastkraftwagen usw.) und industrielle Anwendungen im Werk von Bonneval hergestellten Stoßdämpfer zu hundert Prozent mit wasserlöslicher Farbe versehen. Der Halt der Farbe wurde über ein Jahr lang genauen Tests unterworfen und entspricht heute den traditioneller Farben. Trotz seines unveränderten Aussehens hat sich der Gabriel-Stoßdämpfer somit im Laufe der Zeit zu einem umweltfreundlichen Produkt entwickelt.
Dank dieses ausgeprägten Umweltbewusstseins und der von ArvinMeritor Light Vehicle im Umweltbereich eingegangenen Verpflichtungen übertreffen die von Gabriel erzielten Ergebnisse bei weitem die Anforderungen der Umweltgesetzgebung. Die VOC-Emissionen des Werks von Bonneval sind heute drei Mal niedriger als die von den Regionaldirektionen für Forschung und Umweltschutz (DRIRE) kontrollierten gesetzlich zulässigen Höchstwerte.
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