Fragen über Fragen – Dunlop lädt zum Workshop
Dass „Winterreifen und Sicherheit“ nicht erst zum Thema deklariert werden muss, ist heute angesichts intensiver öffentlicher Diskussionen über die StVO, über Lieferschwierigkeiten der Reifenhersteller und über das Wetter im Allgemeinen eine Selbstverständlichkeit. Die ungeteilte Aufmerksamkeit machte sich nun auch Dunlop im Rahmen des zweiten Workshops zu eben jenem Thema zunutze und hatte auf der hauseigenen Teststrecke in Wittlich nun zahlreiche Journalisten zu Gast, mit denen diskutiert und getestet wurde. Dabei hatte der Reifenhersteller erneut berufene Referenten am Rednerpult und erlaubte somit den Einblick in ein Thema aus verschiedenen Perspektiven. Neben Mitarbeitern des Goodyear-Dunlop-Konzerns wie etwa Group Marketing Manager Stefan Bodeit kamen etwa ARD-Wetterexperte Thomas Ranft, Werner Sauerhöfer von der Initiative PRO Winterreifen sowie der ZDF-Versicherungs- und Rechtsexperte Wolfgang Büser zu Wort.
Wenn die Tage kürzer und die Temperaturen niedriger werden, dann beginnt auch für Autofahrer die zuweilen ungemütliche Jahreszeit. In Herbst und Winter sorgen Niederschläge, Kälte und Frost für schlüpfrige Fahrbahnoberflächen wie für schlechte Sicht gleichermaßen. Wer sich jetzt nicht auf seine Reifen verlassen kann, der hat schlechte Karten: Denn nur eine wintertaugliche Fahrzeugausstattung sorgt – vom Scheibenwischer bis zum Reifen – für sichere Fahrt auch in der nass-kalten Jahreszeit. Nicht nur die Reifen- und Automobilindustrie weist im Verein mit den Automobilclubs immer wieder darauf hin. Auch der deutsche Gesetzgeber hat sich das Ziel der sicheren Fortbewegung auf winterlichen Straßen nun bekanntermaßen zu eigen gemacht.
Seit Anfang 2006 ist Paragraf zwei der Straßenverkehrsordnung erweitert worden: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Mit der beginnenden Wintersaison 2006/2007 greift damit erstmals diese „Winterreifenpflicht für Vernünftige“, so Dunlop anlässlich des Workshops in Wittlich. Diese zwinge zwar keinen Autofahrer zur Umrüstung, sie lasse es aber dennoch sinnvoll erscheinen. „20 Euro zahlt ab diesem Jahr jeder, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit abgefahrenen Sommerreifen unterwegs ist. 40 Euro und ein Punkt in Flensburg sind es gar, wenn er dabei den Verkehrt behindert – etwa, weil er bei Schneematsch auf der Autobahn wegen schlechter Haftung nur Schritttempo fahren kann“, interpretiert der Hersteller die aktuelle Rechtslage. Dabei gebiete schon die Vernunft in den allermeisten Fällen die Umrüstung auf wintertaugliche Reifen.
Doch was „wintertaugliche Reifen“ nun genau sind, stellt alles andere als eine leicht zu beantwortende Frage dar. Beim Dunlop-Workshop „Winterreifen und Sicherheit“ fiel Ralf Flachbarth, Leiter Tuning-Entwicklung für die Marke Dunlop, die Aufgabe zu, den anwesenden Vertretern der Tages- und Fachpresse das Thema von der technischen Seite näher zu bringen und leistete somit einen Beitrag in der seit Monaten andauernden Diskussion, ohne sich aber im Detail festzulegen. Was auch nicht erforderlich war, fehlt es doch bekanntermaßen noch an zahlreichen rechtlichen wie auch technischen Definitionen rund um das Thema Winterreifen. Dass Dunlops Winterreifen jedenfalls – stets mit Schneeflockensymbol sowie der M+S-Kennung versehen – die zu erwartenden und gegebenenfalls per Test nachzuweisenden Leistungsvorsprünge gegenüber Sommerreifen bieten, setzt man natürlich voraus. Flachbarth skizzierte in diesem Zusammenhang noch einmal das Symbol-Wirrwarr auf der Seitenwand von Winterreifen, nahm die anwesenden Journalisten mit auf eine Reise in die Winterreifenhistorie und stellte abschließend die grundlegenden konstruktiven Unterschiede zwischen Winter- und Sommerreifen vor.
„Zur Konstruktion eines State-of-the-Art-Reifens gehört technisches Wissen auf hohem Niveau“, schreibt Dunlop in diesem Zusammenhang in einer Veröffentlichung. Die fertigen Produkte gehen dabei nicht unbegutachtet an die Bänder der Automobilhersteller oder in den Reifenhandel. Nach umfangreichen internen Testreihen stellte sich der „Winter Sport 3D“, Dunlops aktuelles Winterprofil, schließlich der letzten Hürde, bevor die Vermarktung beginnen kann: „Dem umfangreichen, streng reglementierten und in den USA seit Jahren fest verankerten Testverfahren zur Verleihung des Schneeflockensymbols. Mit diesem Symbol garantieren europäische Premium-Reifenhersteller die Wintertauglichkeit ihrer Reifen.“
Damit die Qualität der Winterreifen garantiert werden könne, empfiehlt man auch bei Dunlop, die entsprechende Bereifung spätestens unterhalb von vier Millimetern Restprofil auszutauschen, auch wenn es dazu rechtlich noch keinen Anlass gibt. Auch der ADAC rät, diese Grenze bei Winterreifen keinesfalls zu unterschreiten. Dunlop empfiehlt aber den Austausch bereits bei fünf bis sechs Millimetern Restprofil. Es sei gerade das Aquaplaning-Risiko, das das Fahrverhalten von Fahrzeugen mit Winterreifen bereits dann negativ beeinflusst, wenn knapp die Hälfte des Neureifenprofils abgefahren ist. Laut Ralf Flachbarth seien etwa unterhalb von vier Millimetern Restprofil nur noch 80 Prozent der ursprünglichen Lamellenarchitektur verfügbar; die anderen 20 Prozent der Profilstruktur seien bereits Opfer des Reifenabriebs geworden. Es gibt etwa mit Österreich sogar einen nahen Markt, auf dem vier Millimeter Restprofil (sowie die M+S-Kennung) gesetzlich vorgeschrieben seien.
Versicherungsschutz kann erlöschen
Auch die Versicherungswirtschaft habe schon lange den Wert von Winterreifen erkannt und verlangt von ihren Kunden, die Pneus den Straßenverhältnissen anzupassen, heißt es vonseiten des Herstellers. Im Extremfall könne nämlich der Versicherungsschutz des eigenen Schadens (Kasko) erlöschen. Schon im Jahr 2003, also noch vor der Novellierung der StVO, urteilte das OLG Frankfurt am Main im Rechtsstreit eines Autofahrers mit seiner Versicherung (Az.: 3 U 186/02). Dieser war mit Sommerreifen in ein Schneegebiet gefahren und kam trotz Schneeketten von der Straße ab. Die Versicherung weigerte sich damals zu zahlen, weil die Verwendung von Winterreifen in einer solchen Region zwingend sei. Mit Recht, urteilten die Richter und bezeichneten es als grob fahrlässig, wenn „schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen“, so Dunlop weiter.
Dass Versicherung mit Blick auf die neue Rechtslage künftig den einen oder anderen Schaden etwas näher unter die Lupe nehmen werden, glaubt auch Wolfgang Büser. Der Versicherungs- und Rechtsexperte des ZDF versteht es erwiesenermaßen, seine Themen auf unterhaltsame und zugleich informative Weise zu präsentieren. Nach nur fünf Minuten am Rednerpult des Dunlop-Workshops war allen Anwesenden klar, dass eine Flut von Rechtsstreitigkeiten aufgrund zahlloser unbeantworteter Fragen auf uns zukommt. So machte sich Büser nicht einmal übermäßig viel Mühe, den geänderten Paragrafen 2 der Straßenverkehrsordnung auszulegen, sondern wies in seiner plastischen Art auf die offenkundigen Schwachstellen hin. Was ist beispielsweise, wenn ein Autofahrer im Sommer mit Winterreifen unterwegs ist? Könnte ein Richter nicht auf die Idee kommen, den Umkehrschluss zur allgemein üblichen Interpretation des Wetterparagrafen aus der StVO zu ziehen, fragt Büser in den Raum. Und warum sollte ein Gericht einen guten Sommerreifen mit mehr als vier Millimeter Restprofil schlechter stellen als einen Winterreifen, der bereits am gesetzlichen Limit ist? Und wenn „insbesondere“ von einer geeigneten Bereifung und Frostschutzmittel die Rede in der StVO ist, was könnte darüber hinaus noch alles gemeint sein, fragt Büser rhetorisch weiter.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!