Polizeigewerkschaft kritisiert „Winterreifenverordnung“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Kritik an der geänderten Straßenverkehrsordnung geäußert, die nun unter §2 Absatz 3a eine den „Witterungsverhältnissen angepasste“ Kfz-Ausrüstung fordert und dabei insbesondere auch eine „geeignete Bereifung“ hervorhebt. Vor dem Hintergrund der zunehmend winterlichen Wetterlage sei diese so bezeichnete „Winterreifenverordnung“ zwar „prinzipiell begrüßenswert, aber leider halbherzig ausformuliert“, wie der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg meint. Die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in diesem Zusammenhang verordnete Definition „winterlicher Straßenverhältnisse“ sei schwammig und interpretierbar, was die Polizistinnen und Polizisten vor Ort auszubaden hätten.
„Angemessen wäre eine klare Regelung gewesen, die Fahrzeugführer verpflichtet hätte, ihre Wagen zwischen November und März mit winterlichen M+S-Reifen auszurüsten“, sagt Freiberg. Bei Beibehaltung dieser für die Polizei unbefriedigenden Arbeitsvorgabe erwartet die GdP eine Flut von Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide. Die ohnehin schon überlasteten Gerichte würden dadurch zusätzlich strapaziert. Eine präventive Wirkung sprach Freiberg der Winterreifenverordnung ab. „Bei Wintereinbrüchen hat die Polizei alles andere zu tun, als Fahrzeugkontrollen durchzuführen“, so der GdP-Bundesvorsitzende. Seinen Worten zufolge werde die Lage angesichts eines jahrelangen massiven Abbaus von Stellen bei der Verkehrspolizei noch verschärft.
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