AIRP will gegen ECE-Verweigerer vorgehen
Durch die verpflichtende Einführung der UN-ECE-Regelungen 108 und 109 zum 13. September 2006 hat sich in vielen Märkten nicht viel geändert. Oftmals hatten sich die Runderneuerer im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Einhaltung der einheitlichen Qualitätskriterien für die Runderneuerung von Pkw- und Nutzfahrzeugreifen bereits freiwillig unterworfen. Wie Mitte Oktober bei einem Treffen von Mitgliedern des italienischen Runderneuerungsverbands AIRP diskutiert wurde, wolle man künftig stärker gegen die schwarzen Schafe der Branche in Italien vorgehen und eventuell Rechtsmittel ergreifen. Von den 66 Runderneuerungsanlagen, deren Betreiber Mitglied des AIRP (Associazione Italiana Ricostruttori Pneumatici) sind, sollen 16 aus dem Runderneuerungsverband ausgeschlossen werden. Der Grund: Sie haben sich bis heute nicht dem laut ECE-Regelungen notwendigen Zertifizierungsverfahren unterworfen. Dies ist rechtswidrig. Nun sind einige italienische Runderneuerungsbetriebe nicht gerade für ihre Qualität berühmt, die sie liefern, so jedenfalls ist in Italien aus berufenem Munde zu hören. Doch einen glatten Rechtsbruch wolle der Verband nicht tolerieren. Die kontrollierenden Behörden sollen eingeschaltet werden.
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