Wer haftet eigentlich bei falscher Bereifung?
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung, nach der die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge an die Wetterverhältnisse anzupassen ist (und dazu gehört eine geeignete Bereifung), beschäftigt derzeit die Branche und wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf, eine beantwortet die „Initiative PRO Winterreifen“ in einer aktuellen Aussendung. Dabei geht es um die Frage: Wer haftet eigentlich bei falscher Bereifung, wenn es sich um Firmen- oder Mietfahrzeuge handelt?
Verantwortung tragen grundsätzlich Fahrer und Fahrzeughalter. Ist der Fahrzeughalter Arbeitgeber, hat er dafür zu sorgen, dass nach der Betriebssicherheitsverordnung den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch Firmenfahrzeuge. Der Arbeitgeber trägt also für die Eignung des Fahrzeuges – und dessen Bereifung – grundsätzlich Verantwortung und sollte sich daher genau überlegen, ob er von seinen Beschäftigten verlangt, trotz winterlicher Bedingungen mit einem mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeug zu fahren. Verantwortlich ist aber auch der Fahrer, denn er entscheidet letztlich, ob die Ausrüstung der Wetterlage angepasst ist. Wenn sich der Arbeitnehmer aus triftigem Grund weigert, die Risiken und rechtlichen Unsicherheiten auf sich zu nehmen, darf ihm kein arbeitsrechtlicher Nachteil entstehen.
Besondere Verantwortung trifft auch Autovermietungen, wenn diese Fahrzeuge zur Teilnahme am Straßenverkehr anbieten, die keine geeignete Bereifung aufweisen. Hier kann der Mieter vor Ort vom Vertrag zurücktreten oder eine Umbereifung verlangen. Bei vorausgehender Reservierung sollte der Mieter stets angeben, dass ihm ein winterbereiftes Fahrzeug übergeben werden soll. Professor Manfred Bandmann, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), empfiehlt daher: „Bei plötzlich eintretenden winterlichen Wetterverhältnissen und ungeeigneter Bereifung muss notfalls auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verzichtet werden.“
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