Reifenmonteure können unter Lärm leiden
Die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG) hat jetzt ein aktuelles „Projekt zur Erfassung der Lärmexplosion bei der Reifenmontage“ abgeschlossen und kommt, wie in der Zeitschrift Unfall-stop (Juli 2006) berichtet wird, zu dem Schluss: Bei der Montage von Lkw-Reifen mit einem durchschnittlichen Beurteilungspegel von 88 dB(A) sei die Entstehung lärmbedingter Hörschäden wahrscheinlich, es bestehe die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit.
Bei der schwierigen aber umfangreichen Langzeitanalyse seien insbesondere die „kurzen, aber intensiven Lärmeinwirkungen“ bei der Montage von Lkw-Reifen aufgefallen. Unternehmen, deren versicherte Monteure hier tätig sind (laut Berufsgenossenschaft sind dies insgesamt rund 20.000 Beschäftigte in 2.000 Betriebsstätten), müssen der Arbeitgeber für die betreffenden Mitarbeiter ab einem „personenbezogenen Beurteilungspegel von 85 dB(A) oder mehr […] Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 veranlassen“. Ungeachtet dessen seien „den Beschäftigten vom Arbeitgeber geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen.“ Auch seien die Mitarbeiter über mögliche Risiken „bei der Exposition gegenüber Lärm zu informieren“. Als Hauptlärmquelle wurde natürlich der Schlagschrauber identifiziert. Impulsschrauber können hier eine Verbesserung schaffen. Der durchschnittliche Beurteilungspegel bei der Montage von Pkw-Reifen liegt hingegen bei 80 dB(A), so dass hier keine lärmbedingten Hörschäden zu erwarten seien. Gehörschutzmittel müssen dennoch zur Verfügung gestellt werden, so die Berufsgenossenschaft.
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