ECE 108/109: Schon über 180 Genehmigungen durch KBA erteilt

Die Außenstelle Dresden des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hat nach eigenen Angaben in mehr als 25 europäischen Ländern bereits über 180 Genehmigungen gemäß den ECE-Regelungen 108 und 109 erteilt, welche die Runderneuerung von Pkw- und Lkw-Reifen betreffen. Damit – so der beim KBA dafür verantwortliche Mitarbeiter Bernd Jurk – sei man „die Genehmigungsbehörde mit dem größten Erfahrungsschatz und Aktionsradius in diesem Bereich“. Zudem berichtet er sogar von jüngsten Kontakten zu Betrieben in Südafrika, Reunion, Guinea, Trinidad & Tobago, Französisch-Guyana und anderen Staaten, die eine Genehmigung nach ECE-Regelung 109 beim KBA in Erwägung ziehen. In diesem Zusammenhang verweist Jurk darauf, dass ab dem 13. September dieses Jahres in Europa runderneuerte Reifen nur noch dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie aus einem gemäß ECE 108/109 genehmigten Betrieben stammen. „Das KBA wird alles in seinen Kräften stehende tun, um die Betriebe, die noch keine Genehmigung haben, bis zu diesem Termin eine solche zu erteilen. Dies wird selbstverständlich trotz des Zeitdrucks – unter anderem durch die Urlaubszeit in den betroffenen Betrieben – unter den bekannten hohen Qualitätsanforderungen erfolgen“, sagt Jurk und empfiehlt interessierten Betrieben, umgehend entsprechende Anträge zu stellen. Im Internet hält die Behörde unter www.kba.de/Dresden/Reifenrunderneuerung/voraussetzungen_runderneuerung.htm gezielte Informationen für Runderneuerer wie auch Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen bereit.

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