Neue Fahrzeugpapiere werden auf Wunsch vom TÜV Süd „enträtselt“
Seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres gibt es statt wie bisher Fahrzeugbrief und -schein die so genannte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, worin eigentlich alle relevanten Fahrzeugdaten enthalten sein sollten. Die neuen Versionen lassen Autobesitzer allerdings weitgehend im Unklaren darüber, welche unterschiedlichen Reifengrößen sie bei ihrem Fahrzeug tatsächlich fahren dürfen. Fanden sich bisher ab Ziffer 20 im alten Fahrzeugschein alle erlaubten Reifengrößen und die dazu passenden Räder, so ist in den neuen Fahrzeugdokumenten meist nur noch ein einziger gängiger Reifentyp in dem dafür vorgesehenen Feld 15 eingetragen. „Ohne weitere Begutachtung zulässig sind jedoch alle in der Typgenehmigung oder ABE genannten Reifengrößen“, teilt der TÜV Süd mit und hat deshalb einen neuen Service für Verbraucher eingerichtet. Auf Kundenwunsch liefert man an den eigenen rund 300 TÜV-Servicecentern eine schriftliche Bestätigung der kompletten Serienbereifung eines speziellen Fahrzeugs – zum Preis von fünf Euro. Die Sachverständigen von TÜV Süd lesen dazu die Daten der Typgenehmigung bzw. der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Kundenfahrzeugs aus ihrer Prüfdatenbank aus und listen dann alle genehmigten Reifengrößen sowie die dazugehörigen Felgen-/Rädergrößen auf.
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