Auch Reifen spielen bei H-Kennzeichen für Oldtimer eine Rolle
Ein Alter von 30 Jahren und dazu etwas blitzender Chrom machen längst noch keinen Oldtimer aus. Genau definierte Teile müssen bestimmten Kriterien entsprechen, damit das Fahrzeug das begehrte „H“-Kennzeichen“ erhält, so die Oldtimer-Experten von TÜV Süd. Man müsse bei einem Oldtimer-Gutachten bewerten, ob es sich um ein so genanntes „kraftfahrzeug-technisches Kulturgut“ handelt. Bei der Bewertung der Reifen ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp mit entscheidend. Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Wenn im jeweiligen Räderkatalog nichts vermerkt ist, dürfen die Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original.
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