Geringere Schadstoffmengen in Reifen angepeilt
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 8. März auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel neue Einschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe beschlossen. So soll unter anderem der zulässige Gehalt polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Weichmacherölen und Autoreifen begrenzt werden. Denn zahlreiche PAKs sollen Krebs erzeugende, das Erbgut verändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften haben. In einer Ende der 90er-Jahre erstellten Studie des Umweltbundesamtes heißt es, dass hierzulande Boden und Wasser mit sechs bis 18 Tonnen PAK „erheblich belastet“ seien. Der Eintrag von Reifenabrieb in die Umwelt wird in der Studie mit jährlich 65.000 Tonnen in Deutschland beziffert und als „sehr hoch“ eingestuft. Dieser Eintrag könne dadurch minimiert werden, dass bei der Reifenherstellung PAK-arme Öle eingesetzt werden. Mit der von dem Kabinett auf den Weg gebrachten „Zehnten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen“, welcher der Bundesrat noch zustimmen muss, soll nun genau dies bewirkt werden. Das Bundesumweltministerium hat sich auf EU-Ebene maßgeblich für diese Regelungen eingesetzt, die vornehmlich auf deutsche und schwedische Initiativen zurückgehen.
In dem neuen Regelwerk steht, dass Weichmacheröle für die Herstellung von Reifen oder Reifenbestandteilen für Kraftfahrzeuge, Lastkraftwagen, Schwerlaster, Krafträder und landwirtschaftliche Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2010 nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mehr als ein Milligramm Benzo(a)pyren pro Kilogramm enthalten oder der Gehalt der Stoffe Benzo(a)pyren, Benzo(e)pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(j)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen und Dibenzo(a,h)anthracen zusammengerechnet mehr als zehn Milligramm beträgt. „Die genannten Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Verbindungen, gemessen gemäß der Norm IP346 (Bestimmung der polyzyklischen Aromaten in nicht verwendeten Schmierölen und asphaltfreien Erdölfraktionen – Dimethylsulfoxid (DMSO)-Extraktion-Brechungsindex-Methode des Institute of Petroleum von 1998) weniger als drei Masseprozent beträgt“, heißt es wörtlich. Die Einhaltung der Grenzwerte für Benzo(a)pyren und die anderen aufgeführten PAKs sowie die Korrelation der Messwerte mit dem DMSO-Extrakt sei vom Hersteller oder Importeur nach jeder größeren Änderung der Betriebsverfahren, spätestens jedoch alle sechs Monate, zu überprüfen.
Die gleichen Grenzwerte gelten im Übrigen auch für nach dem 1. Januar 2010 hergestellte runderneuerte Reifen und Laufflächen für die Runderneuerung für die oben genannten Fahrzeugarten. „Die Grenzwerte gelten als eingehalten, wenn die vulkanisierte Gummimasse den Grenzwert von 0,35 Prozent HBay gemäß der ISO-Norm 21461 (Vulkanisierter Gummi – Bestimmung der Aromatizität von Öl in vulkanisierter Gummimasse) nicht überschreitet“, schreibt das neue Regelwerk vor. Weiterhin ist dem Entwurf zu entnehmen, die Europäische Kommission habe die finanziellen Auswirkungen der 27. Änderungsrichtlinie geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die für die betroffene Industrie entstehenden Kosten (Entwicklung neuer Reifenmischungen, Umstellung der Produktion), gering und durch den verbesserten Schutz für Umwelt und Gesundheit gerechtfertigt sind“. Dies gelte auch für die betroffenen deutschen Unternehmen. Wer an näheren Details interessiert ist, kann sich den Entwurf der „Zehnten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen“ von den Internetseiten des Umweltbundesamtes herunterladen.
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