Ab 1. Januar gilt der „Wetter-Paragraf“
In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Der §2 Absatz 3a wird demnach künftig wie folgt lauten: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. […]“ Wer künftig gegen diesen Wetter-Paragrafen verstößt, kann laut des ebenfalls geänderten Bußgeldkatalogs mit einer Strafe von 20 Euro belegt werden, bei gleichzeitiger Behinderung sogar mit einer Strafe von 40 Euro. Die geänderte Verhaltensregel gilt bereits ab dem 1. Januar, die Änderungen im Bußgeldkatalog erst ab dem 1. Mai 2006.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!