Händler muss unentgeltlich für Ersatz sorgen
Ein Autohaus muss einem Käufer, dessen Reifen innerhalb von sechs Monaten nach Kauf porös geworden sind, während der Prüfung der Ursache unentgeltlich Ersatzreifen zur Verfügung stellen. Verweigert der Händler dies, schreibt Autohaus-Online, muss er für den Schaden abzüglich der schon gefahrenen Laufleistung aufkommen. Autohaus-Online bezieht sich bei der Meldung auf einen Bericht der Juristischen Zentrale des ADAC unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (Az.: 4 S 385/04). Nach Ansicht des Richters ist die Nacherfüllung und alles, was mit dieser zusammenhängt, nach der gesetzlichen Regelung für den Käufer kostenlos. Der Umfang der Nacherfüllung legt fest, welche Kosten genau der Verkäufer zu tragen hat. Das seien alle, die erforderlich sind, um die geschuldete Nacherfüllung zu erbringen. Dazu gehören im Rahmen der Nachbesserung auch die Untersuchungskosten zur Feststellung der Ursache der Mangelhaftigkeit, so das Medium weiter. Dies bedeutet, dass der Käufer auch in der Zeit, in der der Verkäufer die Ursache der Mangelhaftigkeit feststellt, von Kosten freigestellt bleiben muss, die mittelbare Folge der Ursachenfeststellung sind.
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