Neuer Impuls fürs Winterreifengeschäft in Sicht
Wie der ADAC meldet, plane die Bundesregierung für den Sommer 2005 „eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach Autofahrer bei winterlicher Witterung nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein dürfen“. Die StVO-Änderung solle zwar nicht ausdrücklich das Aufziehen von Winterreifen vorschreiben (sei also keine “Winterreifenpflicht”), aber immerhin den Autofahrer stärker als bisher in die Verantwortung nehmen: Wer sein Fahrzeug trotz vereister oder verschneiter Straßen nicht mit geeigneten Reifen ausgerüstet hat, solle nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, schreibt der Automobilclub.
Dem ADAC sind offensichtlich bereits Details der StVO-Änderung bekannt geworden: Verstöße sollen demnach mit 20 Euro Bußgeld, bei Verkehrsbehinderung mit 40 Euro geahndet werden. Wer trotz Schnee und Eis ohne geeignete Ausrüstung unterwegs ist und einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden – mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz.
Der ADAC begrüßt zwar grundsätzlich die Pläne des Gesetzgebers, da damit vor allem Verkehrsbehinderungen durch Fahrzeuge ohne Winterausstattung (Winterreifen oder Schneeketten) verhindert werden sollen. Allerdings seien für die praktische Umsetzung der neuen Verordnung noch einige Klarstellungen nötig: Nicht vertretbar wäre zum Beispiel, dass Autofahrer, die auf Sommerreifen unterwegs sind, bei einsetzendem Schneefall ihr Auto sofort abstellen müssen und unter Umständen für mehrere Tage nicht mehr fahren dürfen.
Des Weiteren stellt der Gesetzesentwurf auf die Wetter-, nicht aber auf die Straßenverhältnisse ab. Betroffen soll nicht generell das Fahren bei Schneefall, sondern auf verschneiten oder vereisten Straßen sein. Das müsste klarer geregelt werden, fordert der ADAC. Zudem appelliert der Club an den Gesetzgeber, genau festzuschreiben, welche Anforderungen zum Beispiel Winter- und Ganzjahresreifen erfüllen müssen – etwa in Bezug auf ihre Restprofiltiefe.
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