Zusammenlegung von HU und AU ändert wenig für Werkstätten
Die Zusammenlegung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO wird keine großen Auswirkungen auf eine Verlagerung der AU-Prüfung von den Werkstätten auf die Prüforganisationen aus Sicht des ASA-Arbeitskreises Diagnose (ASA = Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen) haben. Denn nach wie vor können Halter die Abgasuntersuchung ihrer Fahrzeuge in der Werkstatt erledigen lassen.
Unter anderem sieht das Konzept der Bundesregierung vor, dass für Fahrzeuge, die mit On-Board-Diagnose (OBD) ausgerüstet sind und die ab 1. Januar 2006 erstmals in den Verkehr kommen, die Abgasuntersuchung zum Bestandteil der regelmäßig stattfindenden Hauptuntersuchung wird. Für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge soll diese Regelung erst ab 2010 gelten.
„Die Möglichkeit, die Konzentration der Fahrzeugabgase als Teiluntersuchung der HU in dafür anerkannten Werkstätten prüfen zu lassen, besteht aber nach wir vor“, macht Michael Gerdes-Röben, Vorsitzender des ASA-Arbeitskreises Diagnose, deutlich. Unklarheiten habe es diesbezüglich durch einen Medienbericht gegeben, in der der Eindruck erweckt worden sei, eine Prüfung könne zukünftig nur noch durch die Prüforganisation erfolgen. Dies sei aber nicht der Fall.
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!