Gebrauchtwagenhändler wegen zu alter Reifen haftbar
Fahrer eines Gebrauchtwagens, die wegen eines überalterten Reifens einen Unfall haben, können unter Umständen den Händler haftbar machen. Das jedenfalls entschied jetzt der Karlsruher Bundesgerichtshof, wie die Deutsche Presseagentur meldet. Demnach müsse der Händler vor dem Verkauf eines Fahrzeugs das Alter der Reifen prüfen, wenn er Zweifel an seiner Tauglichkeit hat, heißt es in der dpa-Meldung weiter. Damit gaben die Richter einer Schadensklage eines Ferrari-Fahrers statt. Dessen Fahrzeug hatte durch einen geplatzten Reifen einen Unfall mit Totalschaden. Der Reifen sei bereits beim Verkauf des gebrauchten Sportwagens zu alt gewesen.
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