EU-Richtlinie 2001/43/EG nicht für Runderneuerte?
Im Gegensatz zu neuen Reifen, bei denen die europäische Richtlinie 2001/43/EG die geräuschtechnischen Anforderungen regelt, existieren für runderneuerte Pkw-Reifen keine derartigen Anforderungen. Im Rahmen des Projektes „Leiser Straßenverkehr“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BSAt) wurden die akustischen Eigenschaften von verschiedenen runderneuerten Pkw-Reifen untersucht. An zwei Reifengrößen – Nennbreite 175 und Nennbreite 195 – wurden die Hersteller der Ausgangskarkassen, das Herstellungsjahr und die Gummimischung variiert. Insgesamt wurde eine Geräuschspannweite, unabhängig von der Reifenbreite von etwa 2,5 dB(A) ermittelt. Der Grenzwert nach der Richtlinie für die neuen Pkw-Reifen beträgt bei den 175er Reifen 74 dB(A) und bei den 195er Reifen 75 dB(A). Bei den runderneuerten 195er Reifen erfüllen alle untersuchten Reifen den für die neuen Reifen geltenden Grenzwert. Bei den runderneuerten 175er Reifen überschreiten zwei von zehn der gemessenen Reifen (20Prozent) den Grenzwert. „Aufgrund des geringen Marktanteils (von weniger als einem Prozent bei Sommerreifen und weniger als zehn Prozent bei Winterreifen) erscheint eine Einbeziehung der runderneuerten Pkw-Reifen in die Reifenrichtlinie nicht notwendig“, folgert die BASt.
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