Kraftfahrer-Schutz e.V. rät von Mischbereifung ab
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass Reifen einer Achse gleiche Bauart und Größe haben müssen. Damit ist es nicht verboten, Reifen unterschiedlicher Hersteller mit verschiedenen Profilen zu montieren. Allerdings warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz e.V. vor solchen “Experimenten”. Ein Mix von Reifen verschiedener Marken mit unterschiedlichem Profil – Sommer- und (noch guten) Winterreifen, einzeln oder paarweise auf einer Achse, die vielleicht auch noch verschieden alt sind – könne negativen Einfluss auf das Fahr- und vor allem auf das Bremsverhalten haben. “Nicht ohne Grund verpflichtet die Richtlinie 92/23/EWG alle Hersteller, Neufahrzeuge mit identischen Reifen auszurüsten”, argumentiert der Verein.
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