BRV informiert: M+S-Symbol gesetzlich vorgeschrieben

Was bedeutet die Frage der Kennzeichnung nun für den Autofahrer? Für das Befahren von Straßenabschnitten, auf denen die Verwendung von Winterreifen (Winterausrüstung) ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz als zulässige Reifen nur die anerkannt, mit „M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ gekennzeichnet sind. In Österreich gilt darüber hinaus eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 4 mm für Winterreifen (in Deutschland und der Schweiz wird diese nur empfohlen; die gesetzliche Mindestgrenze liegt hier bei 1,6 mm). Diagonal-Winterreifen müssen in der Alpenrepublik sogar 5 mm Mindestprofil haben. Außerdem müssen bei Pkw alle Radpositionen mit Winterreifen ausgestattet sein, während auch dies in Deutschland und der Schweiz wiederum nur als Empfehlung anzusehen ist. In Österreich und in der Schweiz sind darüber hinaus für Pkw und Kfz unter 3,5 t Gesamtgewicht unter folgenden Voraussetzungen Spikereifen zulässig: ? In Österreich vom 15. November bis einschließlich dem ersten Montag nach Ostern des Folgejahres, bei Tempolimit 50 km/h im Ortsverkehr, 80 km/h auf Bundesstraßen, 100 km/h auf Autobahnen und entsprechendem Aufkleber auf der Heckscheibe; ? In der Schweiz generell nur auf Bundesstraßen etc. (nicht auf Autobahnen) und bei maximaler Geschwindigkeit von 80 km/h. In Deutschland sind Spikereifen hingegen nur auf Sonderfahrzeugen (z.B. für dringende medizinische Hilfe) mit entsprechender Sondergenehmigung statthaft. Alternativ bleibt für das Befahren von Straßenabschnitten, für die Winterausrüstung vorgeschrieben ist, in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur der Einsatz von Schneeketten, zumindest an der Antriebsachse und bei einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Achtung: Anfahrhilfen gelten nicht als Winterausrüstung! Autofahrer, die mit ihrem Kraftfahrzeug in den Wintermonaten nach Skandinavien reisen, sollten übrigens beachten, dass in Schweden, Norwegen und Finnland von Oktober bis März des Folgejahres eine generelle, gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht besteht! Selbst wenn der Gesetzgeber hierzulande nicht so streng ist, legt der BRV auch für den Winter in Deutschland allen Autofahrern die regelmäßige Umrüstung ihrer Fahrzeuge auf Winterreifen dringend ans Herz. Denn schon bei Temperaturen von weniger als + 7 °C garantieren M+S-Pneus höhere Fahrsicherheit als Sommerreifen. Wer mehr dazu wissen möchte, wird auf den Websites des BRV und der Initiative PRO Winterreifen, www.bundesverband-reifenhandel.de bzw. www.pro-winterreifen.de, fündig.

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