Die Berufung macht es für Volkswagen nicht besser
VW ist durch ein Urteil des EU-Gerichtes vom Juli 2000 zu einer Geldbuße von 110 Millionen Euro verurteilt worden, das später auf 90 Millionen reduziert worden ist. VW war im Januar 1998 vorgeworfen worden, Kunden aus Deutschland und Österreich daran gehindert zu haben, Preisvorteile bei italienischen VW- und Audi -Händlern zu nutzen. Der Berufung wird wenig Erfolg gegeben.
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