Verkauf von Gebrauchtreifen
Beim Verkauf von überalterten Gebrauchtreifen trifft den Händler bei einem Unfall nach einem Reifenschaden zumindest eine Teilschuld. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg verurteilte einen Händler nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu einem Schmerzensgeld von 15.000 Euro, meldet “kfz-betrieb online”. Außerdem muss der Geschäftsmann für einen Teil des Fahrzeugschadens aufkommen (Az.: 3 U 3149/01). Der Fahrer eines Autos war im Juni 1998 nach Feststellung des Gerichts auf einer Bundesstraße mit zwei noch aufmontierten gebrauchten Winterreifen Tempo 150 gefahren. Als sich vom linken hinteren Reifen die Lauffläche löste, überschlug sich das Fahrzeug. Die Ehefrau des Fahrers wurde schwer verletzt. Den Antrag der Frau auf Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme des gesamten Schadens lehnte das Gericht mit Hinweis auf ihre und die Mitschuld ihres Mannes ab.
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