Neue reifenspezifische Richtlinien
Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, wurde die StVZO-Richtlinie zur Beurteilung von Luftreifen aus dem Jahre 1980 gestrichen und durch drei neue, über grundlegende Regelungen (wie Mindestprofiltiefe, § 36 StVZO) hinaus gehende Richtlinien ersetzt und sind sofort anwendbar: 1. Die Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen dient zur Unterscheidung zwischen reparablen und nicht reparablen Reifenschäden; 2. Die Richtlinie für die Instandsetzung von Reifen beinhaltet Reparaturmittel und allgemeine Anforderungen an die Reparaturfähigkeit; 3. Die Richtlinie für das Nachschneiden von Reifen an Nutzfahrzeugen ist bereits seit 1996 in Kraft.
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