Reifenfabrikatsbindung unwirksam
Die Meldung ist so neu nicht mehr, kann aber augrund ihrer Branchenrelevanz nicht oft genug wiederholt werden: Die Reifenfabrikatsbindung ist – mit Ausnahme von Pneus für Motorräder – seit Mitte Februar diesen Jahres rechtsunwirksam. Bestehende Fabrikatsbindungen gelten ab sofort lediglich als “Empfehlungen”. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung bedeutet gleichzeitig, dass fortan der Fahrzeughalter für die ordnungsgemäße Bereifung seines Fahrzeuges verantwortlich ist. Allerdings wird auch der Reifenhändler in die Pflicht genommen: Berät er einen Kunden falsch und wird dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet, kann ihn im Schadensfall eine Teilschuld treffen.
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