Einstweilige Verfügungen contra Marketing
Michelin hat mitgeteilt, wegen einer von einem Wettbewerber (Goodyear-Gruppe) erwirkten Einstweiligen Verfügung die Aktion Reifen & More nicht fortführen zu dürfen. Ähnlich wie im Vorjahr wollte Michelin dabei jedem Käufer eines Satzes Michelin-Winterreifen dafür, dass er einen Fragebogen ausfüllt, eine Prämie – alternativ: den roten Hotel- und Restaurantführer oder einen Aral-Tankscheck über 50 DM oder eine Gutschrift über 2000 Prämienmeilen der Lufthansa Miles & More – überreichen. Sollte Michelin gegen die Einstweilige Verfügung Klage erheben, liegen die Chancen aber nicht schlecht. So sieht z.B. die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs die Vorgehensweise nicht als wettbewerbswidrig an. Die Entscheidung, ob es sich um einen Sieg oder bloß um einen Pyrrhussieg handelt, beantwortet letztlich immer der Markt.
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