Von wegen 1,6 oder vier Millimeter Profil: Totalschaden wegen „Winterslicks“
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen liegt hierzulande bekanntlich bei 1,6 Millimetern. Gleichwohl setzen sich zumindest Teile der Branche für wenigstens vier Millimeter bei Winterreifen ein. Und das nicht ohne Grund, weil ab dieser Grenze die Beweglichkeit der …