Urteil: Ersatz bei „porösen Reifen“ am Neuwagen muss unentgeltlich sein
Reklamiert der Kunde in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eines Neuwagens die Reifen, darf der Händler diese zur Untersuchung zwar abmontieren, muss dann aber auch unentgeltlich Ersatzreifen zur Verfügung stellen, urteilte das Landgericht Braunschweig (Az. 4 …