Abwrackprämie: Jahreswagen können jetzt auch 14 Monate alt sein
Die Bundesregierung hat eine wichtige Änderung in den Regularien zur Umweltprämie vorgenommen und das Alter für förderungsfähige Jahreswagen um zwei Monate heraufgesetzt. Zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller dürfen laut einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom Mittwoch nun maximal 14 Monate liegen. Die entsprechende Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenfahrzeugen werde Ende Juni im Bundesanzeiger publiziert, nachdem das zugrunde liegende Gesetz in Kraft getreten sei. Man werde mit dieser Entscheidung “ab sofort die übliche Praxis bei Jahreswagen-Käufen im Hinblick auf Fahrzeugaufbereitung und -wiederverkauf angemessen berücksichtigen”, begründete das Ministerium die Entscheidung laut Auto Service Praxis. Die strikte Anwendung der Zwölf-Monats-Regel war zuvor u.a. vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) heftig kritisiert worden, weil dadurch die klassischen Werksangehörigenfahrzeuge, die zwölf Monate gehalten werden müssen und anschließend durch den Handel vermarktet werden, nicht im Rahmen der Förderung berücksichtigt wurden. Die neue Regelung könnte noch einmal Schwung in das durch die Abwrackprämie beflügelte Fahrzeuggeschäft bringen. Der Marktbeobachter Eurotax-Schwacke hatte zuletzt sogar damit gerechnet, dass der staatliche Fördertopf der Abwrackprämie nicht ausgeschöpft wird und bis Jahresende “nur” 1,8 statt der maximal möglichen zwei Millionen Umweltprämien beantragt werden, 600.000 davon im Zusammenhang mit dem Kauf eines Jahreswagens.
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