Keine HU-Plakette bei defektem RDKS

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/45/EU, die ab dem 20.05.2018 in Kraft tritt, wird ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS/ TPMS) bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft. „Somit wird die erforderliche HU-Prüfplakette nicht erteilt“, heißt es dazu in der Mitteilung der RTS Räder Technik Service GmbH. Bis zu diesem Zeitpunkt werde dies lediglich als geringer Mangel eingestuft. „Da RDKS-Sensoren nicht nur umweltrelevante Vorteile bieten, sondern neben der Laufleistung der Reifen auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, begrüßen wir diesen Schritt sehr. Zusätzlich bietet die verbindliche gesetzliche Vorgabe nun auch dem Handel ein weiteres Argument defekte RDKS-Sensoren sofort auszutauschen und den Endverbraucher diesbezüglich zu sensibilisieren“, so Sascha Schnitter, Produktmanager RTS/CUB.

Neben dem Austausch von defekten RDKS-Sensoren sei der Fachhandel insbesondere auch bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes gefordert. An Fahrzeugen mit direkt messendem Reifendruckkontrollsystem müsse ein mit dem Fahrzeug kompatibler RDKS-Sensor verbaut werden, um die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich zu bestehen, heißt es weiter. cs

 

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