In Bezug auf Ultra-Seal will der BRV Rechtsmittel in Anspruch nehmen
Seit einigen Wochen schon tragen Ultra-Seal und der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) ihre unterschiedlichen Auffassungen im Hinblick auf einen rechtskonformen oder eben nicht rechtskonformen Einsatz des von dem Unternehmen angebotenen präventiven Reifendichtmittels in aller Öffentlichkeit aus. Nachdem der Anbieter jüngst noch seine Sicht dazu, warum Ultra-Seal in Deutschland sehr wohl über die Verwendung als „temporärer Notbehelf“ nach einer Reifenpanne hinaus eingesetzt werden könne, dargelegt hat, erwägt der BRV im Gegenzug nun ganz offenbar rechtliche Schritte. Denn aus Sicht der Branchenvertretung besitzt – anders als von Ultra-Seal vertretener Meinung – die „Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen“ zum § 36 StVZO sehr wohl im Rechtsverkehr der Bundesrepublik Deutschland Gesetzescharakter bzw. sei sie eine „Rechtsverordnung mit Gesetzesrang, wie eine ganze Reihe weiterer Richtlinien zur Erläuterung und Anwendung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)“. Insofern werde man seitens des BRV alle dem Verband zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Anspruch nehmen, um die eigene Rechtsauffassung durchzusetzen, wie dessen Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler sagt. cm
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