Alufelgen TÜV-geprüft aufbereiten
Der Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT) in Münster warnt die deutschen Autofahrer aktuell vor der Reparatur von Aluminiumrädern und meldet unter Berufung des Bundesverkehrsministeriums: Die Aufbereitung ist erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig. „Dies stimmt so nicht. Denn es gibt zulässige Alufelgen-Aufbereitungsverfahren, mit dem Autofahrer bei den über 500 zertifizierten WheelDoctor-Fachbetrieben absolut auf Nummer sicher gehen“, so heißt es in der Mitteilung vom schwäbischen Smart Repair-Spezialisten Cartec Autotechnik Fuchs GmbH. „Unsere Technologie ist zweifach TÜV-geprüft und entspricht allen Bedingungen des Bundesverkehrsministeriums, welche im FKT-Papier von November 2010 dokumentiert wurden.“
Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Rückverformungen an Alufelgen sind nicht erlaubt. „Es dürfen jedoch Beschädigungen bis zu ein Millimeter Tiefe im Grundmetall mit dem WheelDoctor im Rotationsschleifverfahren beseitigt werden.“, steht in der Mitteilung. Weiter heißt es: Alle Richtlinien für die Aufbereitung sind im Grenzwertkatalog – den CARTEC gemeinsam mit dem TÜV-Süd erarbeitet hat – klar definiert und einfach dargestellt. So arbeitet der zertifizierte WheelDoctor-Fachbetrieb zu jeder Zeit im gesetzlich zulässigen sowie TÜV-geprüften Bereich und wird dadurch aus der gefährlichen Grauzone des Marktes herausgeholt. Dies schafft wiederum Sicherheit für den Autofahrer, der im Anschluss mit den so reparierten Rädern in den Straßenverkehr zurückkehren darf und sich nicht strafbar macht, wie es bei unzulässigen Methoden der Fall wäre. cs
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