Geänderte De-minimis-Förderrichtlinie geht problemlos in die Ressortabstimmung
Wie vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk prognostiziert, ist die erste Änderung der De-minimis-Richtlinie für den Förderzeitraum 2016 ohne großes Aufhebens durch die „Verbändeabstimmung“ gekommen. Das zuständige Referat im Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat die Änderung jetzt in die sogenannte Ressortabstimmung mit anderen betroffenen Ministerien und dem Bundesrechnungshof gegeben und verweist bei der Gelegenheit auf die Argumente des Verbands. „Die Runderneuerung von Reifen leistet nach Auffassung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. einen bedeutenden Beitrag für die Umwelt. Es werden weniger Rohstoffe und weniger Energie bei der Herstellung verbraucht. Bei der Herstellung entsteht weniger CO2. Die Abfallmengen werden reduziert“, schreibt das BMVI. Weiter: „Damit können aus unserer Sicht runderneuerte Reifen einen wichtigen Beitrag zum Ziel ‚Umwelt’ der Förderrichtlinie leisten.“ Des Weiteren bittet das BMVI-Referat die Ressorts „um Zustimmung möglichst bis Freitag, 26.02.2016, Dienstschluss“. ab
Schreiben Sie einen Kommentar
An Diskussionen teilnehmenHinterlassen Sie uns einen Kommentar!