Nett zu wissen: Abnehmbare Anhängerkupplungen müssen nicht abgenommen werden
Es gibt Informationen, die fallen in die Kategorie „Nett zu wissen“. So auch diese hier aus dem Wissensfeld „Trailer-Mythen“, die sich aber beim Urlaubscheck von Kundenfahrzeugen im Reifenfachhandel durchaus einmal nutzen lässt: Abnehmbare Anhängerkupplungen werden immer beliebter und laufen ihren starren Kollegen nach und nach den Rang ab. Glaubt man dabei einem populären Mythos, sollten sie bei Nichtgebrauch jedoch stets abgenommen werden, andernfalls drohe ein Bußgeld oder – bedingt durch die erhöhte Betriebsgefahr – sogar eine wesentliche Mithaftung bei Auffahrunfällen. „Falsch, diese Sorgen sind völlig unbegründet“, erklärt dazu Daniel Korn von Bertelshofer, einem der führenden deutschen Anbieter von Anhängerkupplungen: „Wer eine abnehmbare Anhängerkupplung besitzt, kann diese auch für immer am Auto lassen. Das Abnehmen ist lediglich eine ästhetisch begründete Option.“
Seine Wurzeln hat der Mythos wahrscheinlich in den Vorschriften zur Sichtbarkeit von Kennzeichen und Beleuchtungseinrichtungen, speziell der Nebelschlussleuchte. Denn wenn die Anhängerkupplung wesentliche Teile davon verdeckt, muss sie bei Nichtgebrauch tatsächlich abgenommen werden. Ebenso falsch in diesem Zusammenhang, schreibt Bertelshofer: Die vermeintliche Pflicht, den Kugelkopf der Anhängerkupplung mit einer Plastikkappe oder zumindest einem Notbehelf abzudecken. „Auch diese Story gehört in das Reich der Legenden.“ ab
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