Insolvenzverfahren über Runderneuerer Respa förmlich eröffnet

Nach der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Respa-GmbH Runderneuerungswerk am 23. März dieses Jahres hat das zuständige Amtsgericht Passau nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie es dazu in einer amtlichen Veröffentlichung des Gerichts vom Montag heißt: wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Auf Nachfrage der NEUE REIFENZEITUNG betonte die Insolvenzverwalterin Elisabeth Roggenhofer, man stehe nach wie vor in Verhandlungen mit möglichen Investoren. Diese Verhandlungen seien weiterhin offen, so die Rechtsanwältin aus Deggendorf, die zum Fortgang der Gespräche freilich nichts Konkretes sagen mochte; sie seien offen. Die Produktion, in der 19 Mitarbeiter beschäftigt sind, laufe und die Geschäftsführung stehe weiterhin zur Verfügung, so Roggenhofer. ab

 

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