Klimaschein nun auch für Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, können jetzt auch Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik in der Fachrichtung Reifen und Fahrwerktechnik eine Sachkundebescheinigung nach §5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen. Die wird gebraucht, um an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen zu arbeiten. Nötig ist dazu der Abschluss nach der aktuellen Ausbildungsverordnung (2004). Der Antrag könne formlos bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Der BRV hat für seine Mitglieder auch ein Musteranschreiben ausgearbeitet.
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